Der Begriff Podologie stammt aus dem Griechischen (podos = gr. Fuß) und beschreibt die nichtärztliche Heilkunde am Fuß. Die Maßnahmen eines Podologen sind vielfältig und ergeben sich aus den Gebieten der Inneren Medizin (Diabetologie), Dermatologie, Chirurgie und Orthopädie. Sie umfassen präventive und kurative therapeutische Maßnahmen rund um den Fuß.
Unterschied zwischen kosmetischer und medizinischer Fußpflege:
Kosmetische Fußpflege ist die Ausübung der pflegerischen und dekorativen
Maßnahmen am gesunden Fuß.
Medizinische Fußpflege (Podologie) ist die präventive, therapeutische und rehabilitative
Behandlung am gesunden, von Schädigungen bedrohten und bereits geschädigten Fuß.
Die kosmetische Fußpflege kann ohne Erlaubnis ausgeübt werden. Die medizinische Fußpflege ist eine heilberufliche (freiberufliche) Tätigkeit und ist erlaubnispflichtig.
Seit dem 1. Januar 2003 darf sich nur derjenige medizinische(r) Fußpfleger(in) (Podolog(in)e) nennen, der im Besitz einer Erlaubnis ist oder der eine entsprechende Ausbildung nachweisen kann.